Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht

Nach der Scheidung von Eheleuten kommt es vor, dass der eine Ehepartner dem anderen Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Sind durch eine Scheidung auch Kinder betroffen, wird der nichtbetreuende Elternteil dem Kind ebenfalls zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein. Doch was geschieht, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinen Zahlungen nicht nachkommt.

Vielen Unterhaltsverpflichteten ist nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen. Nach § 170 Abs. 1 StGB macht sich derjenige strafbar, der sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre.

Auseinandersetzung des ehelichen Haushalts

In Deutschland bleiben nicht alle Ehepaare bis an ihr Lebensende mit einander verbunden. Trennt sich ein Ehepaar, stellt sich die Frage, was mit den Haushaltsgegenständen aus der gemeinsamen Ehewohnung geschieht. Ein Streit entfacht meist um die wertvollen Gegenstände. Wenn aus Liebe Hass geworden ist, streitet man sich aber auch um die kleinen Dinge des Lebens.

I Grundsatz

Lottogewinn fällt trotz langjähriger Trennung in Zugewinnausgleich

Ein in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn fällt in den Zugewinnausgleich, auch wenn das Ehepaar seit fast 9 Jahren getrennt lebt.

Im Juli 1971 schlossen die Beteiligten des Rechtsstreits die Ehe. Aus ihr gingen insgesamt drei Kinder hervor. Nach der Trennung im August 2000, spätestens seit dem Jahr 2001, lebte der Mann mit seiner jetzigen Partnerin zusammen. Im November 2008 gewann der Mann zusammen mit der jetzigen Partnerin im Lotto einen Betrag von über 950.000 €. Auf den Scheidungsantrag, zugestellt am 31. Januar 2009, wurde die Ehe am 23. Oktober 2009 rechtskräftig geschieden. Der Mann wurde zur Unterhaltsleistung an seine ehemalige Frau bis März 2014 verpflichtet. Die Exfrau machte nunmehr Zugewinnausgleich geltend.

Vierter Güterstand im BGB: Die Wahl-Zugewinngemeinschaft, seit 1.5.2013

Seit dem 01.05.2013 gilt das deutsch-französische Abkommen, welches den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft regelt. Hierdurch wurde § 1519 BGB eingeführt, der auf die Wahlmöglichkeiten verweist.

Bei den in Deutschland geschlossenen Ehen hatten im Jahr 2006 rund 13 % der Ehegatten eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit. Den Güterstand zu wählen ist sowohl für Ehegatten als auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich. Voraussetzung ist, dass deutsches oder französisches Güterrecht gilt. So kann der neue Güterstand beispielsweise dann gewählt werden, wenn der deutsche Ehegatte in Frankreich lebt oder der französische Ehegatte in Deutschland.

Rückständiges Betreuungsunterhaltsgeld

Wie kann rückständiger Unterhalt für ein nichteheliches Kind geltend gemacht werden? Gibt es Besonderheiten?

Der Unterhaltsschuldner muss von dem Unterhaltsempfänger grundsätzlich vorher aufgefordert werden und in Verzug gesetzt werden (gemäß § 1613 Abs. I, S.1 BGB), um rückständiges Unterhaltsgeld gemäß § 1615 Abs. I BGB zu fordern.